Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verkäufe und Dienstleistungen.
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (zusammen mit allen direkt damit verbundenen schriftlichen Verkäuferangaben oder Angeboten) regeln ausschließlich den Verkauf oder die Lizenzierung durch den Verkäufer aller Waren und Dienstleistungen (einschließlich但不限于 Hardware, Firmware und Softwareprodukte, Schulung, Programmierung, Wartung, Ingenieurwesen, Teile und Reparaturdienstleistungen -- gemeinsam die 'Produkte'), die hierunter geliefert werden. Diese Bedingungen gelten auch für den Verkauf anderer Markenprodukte durch den Verkäufer, sofern nicht anders angegeben. Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind für den Verkäufer nur bindend, wenn sie schriftlich von einem bevollmächtigten Vertreter am Hauptsitz des Verkäufers vereinbart wurden. Der Verkäufer widerspricht anderen Bedingungen, die vom Kunden vorgeschlagen werden können und nicht mit diesen oder anderen Bedingungen übereinstimmen, die in der schriftlichen Spezifikation, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers dargelegt sind.
Netto dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum mit laufender genehmigter Kreditwürdigkeit, wie vom Verkäufer bestimmt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die weitere Erfüllung dieser Vereinbarung oder anderweitig auszusetzen, falls die Zahlung nicht bei Fälligkeit erfolgt. Ein zusätzlicher Zinssatz von 2% wird auf den ausstehenden Saldo erhoben. Zahlungen durch Verrechnung sind nur mit Genehmigung des Verkäufers zulässig.
Die Lieferbedingungen sind 'Ab Werk' in Bezug auf Versandkosten, Verlustrisiko und Eigentumsübergang, mit der Ausnahme, dass das Eigentum an allen mit den Produkten verbundenen geistigen Eigentumsrechten (z. B. Software und Firmware) beim Verkäufer (oder dessen Lieferanten und Lizenzgebern) verbleibt und solche Produkte nur zur Verwendung durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung oder einer anderen Lizenzvereinbarung des Verkäufers zur Verfügung gestellt oder lizenziert werden. Bestätigte Liefertermine sind nur ungefähr und basieren auf umgehenden Erhalt aller notwendigen Informationen vom Kunden.
Der Verkäufer garantiert für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab Rechnungsdatum des Verkäufers, dass neue Hardwareprodukte, die hierunter geliefert werden, von handelsüblicher Qualität und frei von Material-, Arbeits- und Konstruktionsfehlern sind. Als Ergebnis dieser Garantieklausel gelieferte reparierte oder ersetzte Produkte sind ähnlich für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab Versanddatum an den Kunden oder für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist, garantiert. Die Garantie des Verkäufers für marken PCs wie HP Compaq, IBM oder andere Marken entspricht der Garantie dieser PC-Hersteller. Der Verkäufer weist darauf hin, dass diese PC-Hersteller die defekte Hardware während der Garantiezeit ersetzen, aber die Software des PCs (Windows 2000 oder Windows XP) nicht neu installieren. Der Verkäufer wird die Software im PC während der Garantiezeit am Standort des Verkäufers neu installieren. Reise- und Neuinstallation der Software, die nicht am Standort des Verkäufers durchgeführt wird, gehen zu Lasten des Kunden.
Sofern nicht in einer Verkäufer- oder Drittanbieter-Lizenzvereinbarung anders vorgesehen, garantiert der Verkäufer für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab Rechnungsdatum des Verkäufers, dass Standardsoftware- oder Firmwareprodukte, die hierunter geliefert werden, bei Verwendung mit vom Verkäufer spezifizierter Hardware gemäß den vom Hauptsitz des Verkäufers vorbereiteten, genehmigten und herausgegebenen veröffentlichten Spezifikationen funktionieren. Der Verkäufer macht keine Zusicherung oder Garantie, ob ausdrücklich oder stillschweigend, dass der Betrieb der Software- oder Firmwareprodukte unterbrochen oder fehlerfrei sein wird oder dass die darin enthaltenen Funktionen den beabsichtigten Gebrauch oder die Anforderungen des Kunden erfüllen oder zufriedenstellen werden. Software- und Firmwarekorrekturen sind ähnlich für einen Zeitraum von drei (3) Monaten ab Versanddatum an den Kunden oder für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist, garantiert.
Der Verkäufer garantiert für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab Rechnungsdatum des Verkäufers, dass kostenpflichtige oder nicht-garantierte werksreparierte oder ausgetauschte Hardwareprodukte, die hierunter geliefert werden, frei von Material- und Arbeitsfehlern sind. Auf Austauschbasis gelieferte Produkte können neu, überarbeitet, generalüberholt oder reconditioniert nach Ermessen des Verkäufers sein.
Der Verkäufer garantiert, dass Produkte, die aus Dienstleistungen bestehen, einschließlich Ingenieurwesen und kundenspezifischer Anwendungsprogrammierungsdienstleistungen (aber mit Ausnahme von Reparatur- oder Austausch-Hardware-Dienstleistungen), ob zu Festpreis oder auf Zeit- und Materialbasis, gemäß allgemein anerkannten Industriestandards ausgeführt werden, soweit solche Dienstleistungen schriftlichen Annahmekriterien unterliegen, die im Voraus vom Verkäufer vereinbart wurden. Alle anderen Garantien in Bezug auf erbrachte Dienstleistungen werden ausgeschlossen.
Der Verkäufer garantiert nicht und haftet nicht für Design, Materialien oder Konstruktionskriterien, die vom Kunden bereitgestellt oder spezifiziert und in die Produkte integriert wurden oder für Produkte, die von oder von anderen Herstellern oder Lieferanten hergestellt oder bezogen werden, die vom Kunden spezifiziert wurden. Alle auf solche kundenspezifischen Produkte anwendbaren Garantien sind ausschließlich auf die Garantie, falls vorhanden, beschränkt, die vom ursprünglichen Hersteller oder Lieferanten außer dem Verkäufer im Rahmen der zulässigen Bestimmungen gewährt wird.
Sofern nicht hierin anders vorgesehen, ist die Erfüllung der oben genannten Garantien nach Wahl des Verkäufers auf den Ersatz, die Reparatur, die erneute Ausführung oder Änderung der betreffenden Produkte oder die Ausstellung einer Gutschrift für den Kaufpreis der betreffenden Produkte beschränkt und, falls zutreffend, nur nach Rückgabe der Produkte mit Zustimmung des Verkäufers. Ersatzprodukte können neu, überarbeitet, generalüberholt oder reconditioniert nach Ermessen des Verkäufers sein. Jeglicher Garantieservice (bestehend aus Zeit, Reise und Ausgaben im Zusammenhang mit solchen Dienstleistungen), der nicht am Standort des Verkäufers durchgeführt wird, geht zu Lasten des Kunden.
Die Garantieerfüllung ist nur verfügbar, wenn (a) der Verkäufer umgehend schriftlich benachrichtigt wird und (b) die Untersuchung des Verkäufers zu seiner Zufriedenheit ergibt, dass der angebliche Mangel nicht durch Fehlgebrauch; Vernachlässigung; unsachgemäße Installation, Bedienung, Wartung, Reparatur, Änderung oder Modifikation; Unfall; oder ungewöhnliche Verschlechterung oder Degradation der Produkte oder deren Teile aufgrund der physischen Umgebung oder der elektrischen oder elektromagnetischen Rauschumgebung verursacht wurde.
DIE OBEREN GARANTIEN TRETTEN AN DIE STELLE ALLER ANDEREN GARANTIEN, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN DER HANDELSÜBLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINE BESTIMMTE VERWENDUNG ODER LEISTUNGS- ODER ANWENDUNGSGARANTIEN UND ERSTRECKEN SICH NUR AUF KUNDEN, DIE VOM VERKÄUFER KAUFEN, SOWEIT ZUTREFFEND.
IN KEINEM FALL IST DER VERKÄUFER HAFTBAR FÜR ZUFÄLLIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART. DIE MAXIMALE KUMULATIVE HAFTUNG DES VERKÄUFERS IN BEZUG AUF ALLE ANDEREN ANSPRÜCHE UND HAFTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DERER IN BEZUG AUF DIREKTE SCHÄDEN UND VERPFLICHTUNGEN UNTER EINER INDEMNITÄT, OB VERSICHERT ODER NICHT, ÜBERSCHREITET NICHT DIE KOSTEN DER PRODUKTE, DIE DEN ANSPRUCH ODER DIE HAFTUNG VERURSACHEN. JEDE KLAGE GEGEN DEN VERKÄUFER MUSS INNERHALB VON ACHTZEHN (18) MONATEN NACH DEM ENTSTEHEN DES ANSPRUCHS ERHOBEN WERDEN. DIESE AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNABHÄNGIG VON JEGLICHEN ANDEREN GEGENTEILIGEN BESTIMMUNGEN DER VEREINBARUNG UND UNABHÄNGIG VON DER ART DER KLAGE, OB VERTRAGLICH, DELIKTISCH ODER ANDERWEITIG, UND ERSTRECKEN SICH AUCH ZUM VORTEIL DER LIEFERANTEN, BESTIMMTEN VERTRIEBSPARTNER UND ANDEREN AUTORISIERTEN WIEDERVERKÄUFER DES VERKÄUFERS ALS DRITTBEGÜNSTIGTE. JEDE BESTIMMUNG IN DER VEREINBARUNG, DIE EINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, EINEN AUSSCHLUSS VON GARANTIE ODER BEDINGUNG ODER EINEN AUSSCHLUSS VON SCHÄDEN VORSIEHT, IST TRENNBAR UND UNABHÄNGIG VON JEGLICHER ANDEREN BESTIMMUNG UND ALS SOLCHE DURCHZUSETZEN.
Produkte, die aus Software oder Firmware bestehen, können zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die in separaten Lizenzvereinbarungen des Verkäufers dargelegt sind, die insoweit Vorrang haben, als sie notwendig sind, um Konflikte mit den hierin dargelegten Bedingungen zu lösen. Solche Produkte werden nicht geliefert oder zur Verfügung gestellt, bis der Kunde auch den Bedingungen solcher separaten Lizenzvereinbarungen zustimmt.
Schriftliche Angebote sind 30 Tage ab Ausstellung gültig, sofern nicht anders angegeben. Mündliche Angebote verfallen am selben Tag, an dem sie gemacht werden. Alle typografischen und Schreibfehler sind einer Korrektur unterworfen.
Preise und andere Informationen, die in einer Verkäuferpublikation (einschließlich Produktkataloge und Broschüren) gezeigt werden, können ohne Vorankündigung geändert werden und müssen durch ein spezifisches Angebot bestätigt werden. Solche Veröffentlichungen sind keine Verkaufsangebote und werden nur als Quelle allgemeiner Informationen geführt. Der Kunde zahlt oder erstattet dem Verkäufer alle Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder ähnlichen Steuern. Produkte, die aus Zeit- und Materialdienstleistungen bestehen, werden gemäß den veröffentlichten Serviceraten des Verkäufers (einschließlich anwendbarer Überstunden- und Reisekosten) zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistungen bereitgestellt, sofern nicht durch ein schriftliches Angebot oder eine Auftragsbestätigung des Verkäufers anderweitig bestätigt. Verrechenbare Servicezeit umfasst die Reisezeit zum und vom Arbeitsplatz und die gesamte Zeit, in der Vertreter des Verkäufers für die Arbeit und das Warten verfügbar sind (ob am oder außerhalb des Arbeitsplatzes), um die Dienstleistungen zu erbringen.
Vom Kunden angeforderte Auftragsänderungen, einschließlich solcher, die die Identität, den Umfang und die Lieferung der Produkte betreffen, müssen schriftlich dokumentiert werden und unterliegen der vorherigen Genehmigung des Verkäufers und Anpassungen von Preis, Zeitplan und anderen betroffenen Bedingungen. In jedem Fall behält sich der Verkäufer das Recht vor, jede Änderung abzulehnen, die er als unsicher, technisch unangebracht oder inkonsistent mit etablierten Ingenieur- oder Qualitätsrichtlinien und -standards oder inkompatibel mit den Design- oder Fertigungsfähigkeiten des Verkäufers erachtet.
Alle Rücksendungen von Produkten unterliegen der vorherigen Genehmigung des Verkäufers. Nicht-garantierte Rücksendungen von unbenutzten und verkäuflichen Produkten für eine Gutschrift unterliegen den zum Zeitpunkt geltenden Rückgaberichtlinien des Verkäufers, einschließlich anwendbarer Wiedereinlagerungsgebühren und anderer Rückgabebedingungen. Unter Garantie zurückgesendete Produkte müssen ordnungsgemäß verpackt und an vom Verkäufer angegebene Standorte versandt werden. Versandcontainer müssen gemäß den Anweisungen des Verkäufers deutlich gekennzeichnet und vom Kunden vorfrankiert versandt werden.
Eine Bestellung kann vom Kunden nur vor dem Versand durch schriftliche Mitteilung und nach Zahlung angemessener Stornierungs- und Wiedereinlagerungsgebühren an den Verkäufer, einschließlich Erstattung der direkten Kosten sowie Zulagen für Störungen, storniert werden. Stornierungsgebühren, die mit Bestellungen für kundenspezifische Produkte oder Produkte verbunden sind, die speziell nach den Spezifikationen des Kunden hergestellt wurden, können dem tatsächlichen Verkaufspreis der Produkte entsprechen. Der Verkäufer hat das Recht, eine Bestellung jederzeit aus wichtigem Grund durch schriftliche Mitteilung zu stornieren, und der Verkäufer hat Anspruch auf die oben genannten Stornierungs- und Wiedereinlagerungsgebühren. Eine Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund ist erst dann wirksam, wenn der Verkäufer es versäumt hat, den angeblichen Grund innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung des Kunden, die diesen Grund angibt, zu beheben.
Der Verkäufer haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verzögerungen, die aus seinem Versäumnis resultieren, diese Vereinbarung aufgrund von Ursachen zu erfüllen, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich但不限于 Handlungen Gottes oder des Kunden, Handlungen von zivilen oder militärischen Behörden, Brände, Streiks, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantänebeschränkungen, Kriege, Unruhen, Verzögerungen im Transport oder Transportembargos. Im Falle einer solchen Verzögerung werden die Leistungstermine des Verkäufers um den Zeitraum verlängert, der vernünftigerweise erforderlich ist, um die Verzögerung auszugleichen.
Die Parteien werden in gutem Glauben versuchen, jede Streitigkeit, die aus dieser Vereinbarung entsteht, umgehend durch Verhandlungen zwischen Vertretern zu lösen, die befugt sind, den Streit beizulegen. Wenn dies erfolglos ist, werden die Parteien weiterhin in gutem Glauben versuchen, den Streit durch nicht bindende Drittvermittlung zu schlichten, wobei die Gebühren und Ausgaben einer solchen Vermittlung gleichmäßig auf beide Seiten aufgeteilt werden. Jeder Streit, der nicht durch Verhandlung oder Vermittlung gelöst wird, kann dann einem zuständigen Gericht gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung vorgelegt werden. Diese Verfahren sind die ausschließlichen Verfahren zur Lösung aller solchen Streitigkeiten zwischen den Parteien.
Diese Vereinbarung und alle daraus entstehenden Streitigkeiten unterliegen den internen Gesetzen des Bundeslandes, der Provinz oder einer anderen staatlichen Gerichtsbarkeit, in der sich der Hauptgeschäftssitz des Verkäufers befindet, und werden entsprechend ausgelegt.
Diese Vereinbarung darf von keiner Partei ohne schriftliche Zustimmung der anderen abgetreten werden, jedoch ist keine Zustimmung für interne Übertragungen und Abtretungen zwischen dem Verkäufer und seinen Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen im Rahmen einer Konsolidierung, Fusion oder einer anderen Form der Unternehmensumstrukturierung erforderlich.
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